Der Abholauftrag ist ein Abrechnungsbeleg mitdas hilft, eine bestimmte Menge Geld in einer unanfechtbaren Reihenfolge von den Konten des Zahlers abzuschreiben. Mit anderen Worten, Abwicklungsabwicklungen stellen eine Art von Bankgeschäften dar, die es dem Bankinstitut im Auftrag des Kunden ermöglichen, auf der Grundlage bestimmter Abrechnungsbelege fällige Beträge im Namen des Zahlers zu erhalten. In diesem Fall handelt es sich um die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen, die von einem solchen Zahler bei der Gutschrift auf sein Bankkonto erhalten werden. Inkasso kann definiert werden als eine Anweisung des Gläubigers (Verkäufers) an seine Bank, vom Zahler (Käufer) direkt oder über eine andere Bank einen bestimmten Geldbetrag oder eine Bestätigung der Zahlung dieses Betrags rechtzeitig zu erhalten.
- mit der Einziehung von Mitteln in einer unanfechtbaren Reihenfolge, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegt ist;
- bei der Eintreibung von Schulden in den Haushalt durch Kontrollorgane;
- bei der Wiedereinziehung von Dokumenten ausführender Art;
- im Rahmen des vorgesehenen HauptvertragsParteien, vorbehaltlich der Bewilligung der Bank, die für die Bedienung des Zahlers verantwortlich ist, das Recht, seine Gelder ohne seine Bestellung abzuschreiben.
- saubere Sammlung, der ein Scheck oder eine Rechnung beigelegt werden muss;
- Dokumentensammlung wird durch ein Gesetz über die Annahme von Arbeit oder eine Rechnung für Waren dargestellt.
Mit Eingang der Anfrage des Kunden akzeptiert das Bankinstitut die entsprechende Inkassoanweisung. Dies ist genau die Zahlungsanforderung, die auf das Konto des Kunden (Zahler) angewendet wird.
Es gibt ein spezielles Formular zum AusfüllenAbholauftrag. Im Falle einer unbestreitbaren Einziehung von Mitteln im Rahmen der Gesetzgebung ist es daher notwendig, einen Verweis auf das maßgebliche Recht als Zahlungszweck festzulegen.
Wenn man sich von Exekutivdokumenten erholt, gibt esauch einige Features in der Füllung, die in der Abholreihenfolge eingetragen sind. Dies ist ein Verweis auf das Datum eines solchen Exekutivdokuments mit einer verbindlichen Angabe seiner Nummer, dem Fall, in dem die Entscheidung über die Vollstreckung getroffen wurde.
</ p>